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Notwehr mit Messereinsatz

Wenn man sich in einer Notlage befindet, muss man sich verteidigen, aber wo hört Notwehr auf und wann wird man selbst zum Täter? Muss ich meinen Angreifer warnen, dass ich Kampfsportler bin, bevor ich zuschlage? Darf ich eine Waffe bei mir tragen oder, in einer Notwehrlage, einen Gegenstand als Waffe nutzen?

Diese oder ähnliche Fragen hat sich sicher jeder schon einmal gestellt, der aktiv Kampfsport und/ oder Selbstverteidigung trainiert. Insbesondere für uns, die wir mit Bladecraft Method den systematischen Einsatz von Messern zur Selbstverteidigung trainieren und unterrichten, sind dies extrem wichtige Fragen.

Daher haben Martin und Sandra am Samstag, den 08. September, die Chance genutzt, an einem speziellen BC-Seminar teilzunehmen. Trotz der trockenen, juristischen Thematik war das Seminar abwechslungsreich gestaltet. Dozent Alex, ein Staatsanwalt, nahm sich insgesamt vier Stunden Zeit für uns. Er erklärte folgende Punkte im Detail:
 
- Welche Waffen man besitzen/ führen darf
- Was juristisch gesehen eine Straftat ist und wann man für eine solche verurteilt wird
- Unter welchen Voraussetzungen eine Handlung als Notwehr/ Nothilfe zählt
- Welche Eskalationsstufen man bei Notwehr und Nothilfe beachten muss
- Wann und wie man im Rahmen der Notwehr Waffen einsetzen darf  

Zusammenfassend wurde in dem Seminar klar: Letztendlich hängt alles davon ab, wie der Richter die Situation beurteilt. Kommt er in seiner Beurteilung zu dem Ergebnis, dass es sich um Notwehr gehandelt hat und es keine andere Möglichkeit gab, den Angriff abzuwehren, ohne sich selbst
in Gefahr zu bringen, dann wird man auch für den Einsatz einer Waffe nicht verurteilt. Wenn bereits der Staatsanwalt der Ansicht ist, dass es sich um Notwehr gehandelt hat, wird erst gar keine Anklage erhoben.

Und zu Guter Letzt: Man ist nicht verpflichtet, den Angreifer darauf hinzuweisen, dass man Kampfsportler ist. Der Richter erwartet möglicherweise, dass man als Kampfsportler besser beurteilen kann, welches das „mildeste“ Mittel ist, dass den Angriff unter Garantie beendet. Aber sobald der Angreifer deutlich körperlich überlegen oder sogar bewaffnet ist, erkennt (fast) jeder Richter an, dass der Einsatz des eigenen Messers rechtens war, da man keine andere Möglichkeit mit Erfolgsgarantie hatte.

Am Ende entscheidet jedoch die individuelle Gesetzeslage und das Ermessen des Richters.

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